Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 17. November, 11.15 Uhr, Saal Pfarreizentrum, Guthirtstrasse 7
Traktanden:
1. Grundsatzbeschluss Vorfinanzierung Erneuerung Pfarreizentrum
2. Budget 2025
Die Unterlagen zum Budget können zwei Wochen vor der Versammlung zu Bürozeiten im Pfarreisekretariat, Guthirtstrasse 3, und in den Schriftenständen der Kirche eingesehen werden. Stimm- und wahlberechtigt sind alle in der Kirchgemeinde Zürich-Guthirt wohnhaften römisch-katholischen Einwohner:innen, die das 18. Altersjahr vollendet haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts, der Niederlassungs- oder der Aufenthaltsbe-willigung sind. Auch nicht Stimmberechtigte sind als Gäste willkommen.
Anschliessend laden wir Sie herzlich zum Sjoelenturnier mit Brunch ein.
Zürich, 1. Oktober 2024
Kirchenpflege Guthirt
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 17. Juni 2024
- Die Jahresrechnung 2023 wurde genehmigt.
- Martin Schuler wurde für den Rest der Legislatur 2022 – 2026 als Ersatz für Roland Lukas in die Kirchenpflege gewählt.
Gegen diese Beschlüsse und Wahlen kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastr. 99, 8032 Zürich,
– wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert 5 Tagen und
– im Übrigen wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen
schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Protokoll der Versammlung liegt im Sekretariat, Guthirtstr. 3, 8037 Zürich, zur Einsicht auf.
Die Kirchenpflege
Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung
Montag, 17. Juni 2024, 20.00 Uhr im Pfarreisaal, Guthirtstrasse 7
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2023
2. Ersatzwahl eines Mitglieds in die Kirchenpflege für den Rest der Legislatur 2022 – 2026.
Kandidat: Martin Schuler
Die Jahresrechnung kann 2 Wochen vor der Versammlung zu Bürozeiten im Pfarreisekretariat und im Schriftenstand der Kirche eingesehen werden.
Stimm- und wahlberechtigt sind die Mitglieder der röm.-kath. Kirchgemeinde Zürich-Guthirt, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (A, B, Ci) sind. Auch nicht Stimmberechtigte sind als Gäste herzlich eingeladen.
Anschliessend Orientierung über die Jahresrechnung 2023 der Stiftung Guthirt
Zum Abschluss laden wir Sie herzlich zum Apéro ein.
Zürich, 23. April 2024
Kirchenpflege Guthirt
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 19. November 2023
Folgende Geschäfte wurden genehmigt:
– Kredit von CHF 300‘000.- für Revision Glockenstuhl
– Budget 2024
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich,
– wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert 5 Tagen und
– im Übrigen wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt im Sekretariat, Guthirtstr. 3, 8037 Zürich, zur Einsicht auf.
Die Kirchenpflege