Wenn jemand zuhause gestorben ist, muss dies dem behandelnden Arzt mitgeteilt werden. Der Arzt bestätigt den Tod und stellt den Totenschein aus. Dieser ist dann auf dem Bestattungsamt der Stadt Zürich (Stadthaus) abzugeben.
Stirbt der Angehörige im Spital oder im Heim, leitet die Spital- oder Heimverwaltung die nötigen Unterlagen an das Bestattungsamt weiter. Beim Tod durch Unfall oder Suizid muss die Polizei beigezogen werden. Sie benachrichtigt dann den gerichtsärztlichen Dienst.
Abschiedsfeier
Wenden Sie sich dafür bitte möglichst bald an das Bestattungsamt der Stadt Zürich. Dort werden Ihnen die Möglichkeiten der Beisetzung erläutert und mit Ihnen Ort, Zeit und Art der Beisetzung festgelegt, welche anschliessend unserem Pfarramt mitgeteilt werden.
Nicht-Kirchenmitglieder
Der Kirchenaustritt beinhaltet auch den Verzicht auf eine kirchliche Bestattung. Grundsätzlich gilt es, den Wunsch der verstorbenen Person zu respektieren. Wenn aber die Angehörigen Mitglieder der Kirche sind, muss nach einer angemessenen Lösung gesucht werden.
Suchen Sie, wenn sich solche Fragen stellen, das Gespräch mit einem unserer Seelsorger.