Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 16. November 2025
Das Budget 2026 wurde genehmigt.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, c/o Silvia Eggenschweiler Suppan, Florastrasse 1, 8008 Zürich,
– wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert 5 Tagen und
– im Übrigen wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt im Pfarreisekretariat,
Guthirtstrasse 3, 8037 Zürich, zur Einsicht auf.
Kirchenpflege Guthirt

