Kircheneintritt – leicht gemacht! Es freut uns ausserordentlich, dass Sie sich einen Kircheneintritt überlegen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir begleiten Sie auf dem Weg zur Zugehörigkeit in der katholischen Kirche.
Ein einfaches Schreiben genügt
Was genau ist zu tun, wenn jemand wieder in die katholische Kirche eintreten will? Eine gängige sakrale Form oder ein bestimmtes Ritual gibt es nicht. Jede Pfarrei kennt ihre eigene Praxis. Da es sich bei den meisten Kirchenaustritten um einen staatskirchenrechtlichen Austritt handelt, ist der Wiedereintritt eigentlich auch nur eine formale Angelegenheit. Bei uns in Zürich-Wipkingen laden wir Sie zu einem Gespräch ein, sprechen über Ihre Beweggründe und klären offene Fragen.
Der Bischofsrat des Bistums Chur schreibt dazu in einer Handreichung:
«Wenn der Austritt nur durch ein Schreiben an die Kirchgemeinde erfolgt ist und vor allem staatskirchenrechtliche, bzw. steuerrechtliche Aspekte hatte, kann zum Wiedereintritt ein einfaches Schreiben an die gleiche Behörde genügen.»