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Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung

Folgende Geschäfte wurden genehmigt:

  • Bauabrechnung Liftersatz Pfarreizentrum
  • Bauabrechnung Sanierung Glockenturm
  • Jahresrechnung 2024

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastr. 99, 8032 Zürich,

– wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung

  innert 5 Tagen und

– im Übrigen wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der

  Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen

schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Das Protokoll der Versammlung liegt im Sekretariat, Guthirtstr. 3, 8037 Zürich, zur Einsicht auf.

Die Kirchenpflege